Als Ihre Rechtsanwältin lege ich großen Wert auf Ihre rechtliche Beratung und Vertretung auf hohem fachlichem Niveau. Besonders wichtig ist mir ein persönliches Vertrauensverhältnis zu meinen Mandant*innen. Laden Sie Ihre Sorgen bei mir ab, ich kümmere mich darum!
Ich wurde 1983 in Singen am Bodensee geboren und studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaften. Während des Referendariats in den Gerichtsbezirken Landshut und München war ich sowohl für eine mittelständische Kanzlei in Kapststadt (Südafrika) im Bereich Immobiliarsachenrecht sowie für die Rechtsanwaltskanzlei Hällmayer und Kollegen in München mit Schwerpunkt Zivilrecht tätig.
Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens und mit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2012 zog ich zurück an den Bodensee und arbeitete bis 2015 für die Kanzlei Grüntker und Kollegen in Singen. Während dieser Zeit begann ich mich auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht zu spezialisieren. Nach nur drei Jahren Zulassung wurde mir 2016 der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht verliehen.
Dann aber zog es mich zurück nach München, wo ich in der Zeit von 2015 bis 2019 für die Kanzlei Nath & Kollegen in München tätig war, eine über Generationen hinweg renommierte Kanzlei mit Spezialisierung im Arbeitsrecht. Dort konnte ich meine Fähigkeiten und Erfahrungen im Arbeitsrecht noch weiter vertiefen und ausbauen.
Seit Beginn des Jahres 2020 bin ich selbständig als Rechtsanwältin tätig.
Ihre Fachanwältin
für Arbeitsrecht
Als erfahrene Anwältin betreue ich Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Daher kenne ich die Denk- und Handlungsweisen beider Seiten. Profitieren Sie von diesem Wissen!
Neben rechtlicher Beratung und Vertretung auf hohem fachlichem Niveau ist mir ein persönliches Vertrauensverhältnis zu meinen Mandant*innen besonders wichtig. Laden Sie Ihre Sorgen bei mir ab, ich kümmere mich darum!
Als Fachanwältin unterstütze ich Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere zu folgenden Themen:
Als Fachanwältin unterstütze ich Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere zu folgenden Themen:
Bevor Sie mich beauftragen, sollten Sie wissen, welche Kosten Ihnen dadurch entstehen.
Für die Höhe der Gebühren gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Rahmen:
Soweit keine Gebührenvereinbarung getroffen wird, sind die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit abhängig vom Gegenstandswert der Angelegenheit; die Höhe meiner Gebühr auf Basis des individuellen Gegenstandswertes wird gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzt (Belehrung nach § 49b V BRAO).
Wichtig zu wissen:
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten besteht in Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten. Sie haben in diesen Verfahren unabhängig von deren Ausgang für außergerichtliche und erstinstanzliche anwaltliche Tätigkeiten keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Gegenseite (Belehrung nach § 12a ArbGG).
Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann kommt es zunächst darauf an, die rechtliche Situation richtig einzuschätzen. Deshalb biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage an.
Sie haben ein Zeugnis erhalten und sind sich nicht sicher, ob der Inhalt wirklich positiv ist? Ich biete Ihnen eine umfangreiche Überprüfung des Zeugnisses zum Festpreis von 150,00€ zzgl. MwSt. an. Die Überprüfung beinhaltet eine ausführliche Stellungnahme per E-Mail und – falls erforderlich – beispielhafte Alternativbewertungen.
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie als Mandant*in gemäß § 12a ArbGG die Kosten für meine Tätigkeit leider selbst tragen, sofern diese nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung oder nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch die Staatskasse übernommen werden.
Sofern keine Prozesskostenhilfe gewährt wird oder diese nicht in Frage kommt, gibt es drei unterschiedliche Abrechnungsmethoden:
Dies gilt bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) nach dem Gesetz selbst dann, wenn Sie den Prozess gewinnen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten, jedoch sollte im Vorfeld immer eine Deckungszusage der Rechtschutzversicherung eingeholt werden.
Prozesskostenhilfe bedeutet: Für Mandant*innen, die sich die Anwalts- und Prozesskosten nicht leisten können, bzw. deren Rechtschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren zu beantragen. Dann trägt die Staatskasse die Kosten für Anwalt und Gericht. Bei Bedarf helfe ich Ihnen gerne, die entsprechenden Anträge zu stellen.
Grundsätzlich rechne ich meine Tätigkeiten für Arbeitnehmer nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe der Anwaltsgebühren ist von der konkreten Höhe des Streitwerts abhängig. Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen fallen nach dem RVG unterschiedliche Gebühren an. Sprechen Sie mich bitte an, wenn Sie eine individuelle Voreinschätzung der Kosten erhalten möchten. Beispielsweise beträgt eine Erstberatungsgebühr nach dem Gesetz 190 EUR zzgl. Auslagenpauschale und MwSt., in Summe also 249,90€.
Manche Mandate sind insbesondere aufgrund des individuell notwendigen Arbeitsaufwandes bei geringem Streitwert nach dem RVG nicht kostendeckend zu bearbeiten. In solchen Fällen treffe ich mit Ihnen eine individuelle Vergütungsvereinbarung auf Stundenhonorarbasis mit einer für Sie jederzeit einsehbaren Zeiterfassung.
Nur eine wirtschaftliche Beratung ist eine gute Beratung. Ihre erste Kontaktaufnahme mit mir ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder auf sonstige Weise schildern. Gemeinsam klären wir, ob, wann und zu welchen Konditionen ich Ihnen helfen kann. Folgende Vergütungsmodelle biete ich Ihnen an:
Wenn Sie mit mir ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich meine Vergütung allein nach meinem tatsächlichen Aufwand. Pauschalen für Sekretariat o.ä. gibt es bei mir nicht. Mein Stundensatz beginnt ab 200 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer – je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang des Auftrags. Den Aufwand erfasse ich in Einheiten von sechs Minuten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich und beinhaltet eine genaue Aufstellung aller Tätigkeiten. Bei einer Dauerberatung über einen längeren Zeitraum hinweg können wir individuell über einen niedrigeren Stundensatz sprechen.
Soweit ich gerichtlich für Sie aktiv werde, bin ich gesetzlich verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Diese bemessen sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit sowie nach gesetzlich festgesetzten Gebührensätzen. Grundsätzlich können Sie diese Art der Vergütung auch generell mit mir vereinbaren, soweit ein bestimmter Mindestgegenstandswert gegeben und der Aufwand für mich abschätzbar ist. Sprechen Sie mich bitte jederzeit an.
Ich arbeite in Bürogemeinschaft zusammen mit hervorragenden Kollegen*innen der Anwaltskanzlei skmm. Die Anwaltskanzlei skmm ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Medien- und Urheberrecht sowie Erb- und Familienrecht/allgemeines Zivilrecht.
Profitieren Sie von dem stetigen Austausch der Kollegen*innen in dieser Bürogemeinschaft!